Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen über Veranstaltungen der Akademie Omnicampus

 

1. Vertragsgegenstand; Vertragspartner


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Angebote der Omnicare Pharma GmbH, Feringastraße 7, 85774 Unterföhring, Telefon: (089) 411 896-0, Telefax: (089) 411 896-1954, E-Mail: info@omnicare.de (nachfolgend „Omnicare“) über Seminar- und Fortbildungsveranstaltungen der Akademie OmniCampus.

1.2 Entgegenstehende oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Omnicare dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
 

2. Vertragsschluss; Bestellvorgang


2.1 Der Kunde kann Veranstaltungen des OmniCampus über das Omnicare Learning Management System (nachfolgend „LMS“) bestellen. Bestellungen des Kunden stellen ein verbindliches Angebot über die Teilnahme an der ausgewählten Veranstaltung nach Maßgabe der Angaben im Bestellprozess und dieser AGB dar.

 

2.2 Sobald der Kunde eine Bestellung übermittelt hat, übersendet Omnicare dem Kunden eine E-Mail mit Empfangsbestätigung und Angaben zu der Bestellung und dem Vertragsinhalt (Bestätigung des Auftragseingangs). Diese Bestätigung des Auftragseingangs stellt zugleich eine Annahme des Angebots dar, soweit von Omnicare in der Bestätigung nicht anders angegeben. Mit der Annahme durch Omnicare kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Omnicare zustande.


2.3 Der Bestellvorgang umfasst die folgenden Schritte:


2.3.1 Soweit nicht der Kunde bereits für das Omniportal oder für einen anderen Dienst mit Omnicare gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmens registriert ist und über diesen Dienst auf das LMS zugreift (Single Sign-on), muss sich der Kunde zunächst für einen Zugriff auf das LMS registrieren. Der Kunde wird die im bereitgestellten Registrierungsformular vorgesehenen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Omnicare legt auf Grundlage dieser Informationen die zugangsberechtigten Benutzer in einem Verzeichnis (Active Directory) an und weist ihnen die jeweils geltenden Berechtigungen zu. Ergeben sich während der Vertragslaufzeit Änderungen der von dem Kunden im Registrierungsformular gemachten Angaben oder endet eine Zugangsberechtigung, z.B. bei Ausscheiden eines Mitarbeiters des Kunden, wird der Kunde Omnicare hiervon unverzüglich informieren.


2.3.2 Nach Zugriff auf das LMS wählt der Kunde die von ihm gewünschte Veranstaltung aus. Im nächsten Schritt kann der Kunde die Veranstaltung bestellen, indem er auf den am Ende der Seite angezeigten Bestell-Button klickt. Während des Bestellprozesses hat der Kunde stets die Möglichkeit, den Bestellprozess abzubrechen oder die von ihm eingegebenen Daten zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.  


2.4 Omnicare speichert den Text der Bestellung und die damit verbundenen AGB. Die AGB werden dem Kunden während des Bestellvorgangs im LMS angezeigt und sind zum Download verlinkt. Sie können von dem Kunden durch Klicken auf die entsprechenden Speicher- bzw. Druckbefehle gespeichert und ausgedruckt werden. Die AGB sind in deutscher Sprache verfügbar.


2.5 Um die Privatsphäre ihrer Kunden zu schützen, verpflichtet sich Omnicare darauf, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Die Verwendung personenbezogener Daten unterliegt der Datenschutzerklärung von Omnicare, auf die auf der Website Omnicare.de mit einem Link verwiesen wird.
 

3. Dienstherrengenehmigung


Omnicare ist berechtigt, die Teilnahme an einer Veranstaltung unter den Vorbehalt des Nachweises einer Dienstherrengenehmigung zu stellen. Ggf. ist die Teilnahme ohne Vorlage einer gültigen Dienstherrengenehmigung nicht erlaubt.
 

4. Teilnahmebestätigung


Omnicare stellt über die Teilnahme an der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung aus.
 

5. Online-Veranstaltungen


Bucht der Kunde ein Online-Seminar oder eine Online-Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Zugang zum virtuellen Veranstaltungsraum. Rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung erhält er Zugriff auf seine Zugangsdaten. Die Zugangsdaten dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden und sind nicht übertragbar. Der Kunde bzw. Teilnehmer ist nicht berechtigt, die Veranstaltung Dritten zugänglich zu machen.
 

6. Erfüllungsgehilfen


Omnicare ist berechtigt, Dritte als Referenten in den Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen einzusetzen. Omnicare ist ebenso berechtigt, bereits eingeplante Referenten durch andere, gleichermaßen qualifizierte Referenten zu ersetzen.
 

7. Absagen durch Omnicare


Omnicare kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl oder wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten. Im Falle einer Absage informiert Omnicare den Kunden hierüber unverzüglich und erstattet ihm bereits an Omnicare gezahlte Entgelte. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich einer Haftung gemäß Ziffer 11 ausgeschlossen.
 

8. Vergütung


Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
 

9. Rechte an Arbeitsunterlagen


Das von Omnicare oder den jeweiligen Referenten zur Verfügung gestellte Material unterliegt dem geistigen Eigentum von Omnicare, des Referenten oder ihrer Lizenzgeber. Jede nicht erlaubnisfrei zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers.

 

10. Hotelreservierung


Die Buchung und ggf. Stornierung eines Hotelzimmers werden von den Kunden selbst vorgenommen. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht in der Vergütung enthalten. Ausgenommen sind Veranstaltungen, für die Omnicare Übernachtungen ausdrücklich anbietet; in diesem Fall kann der Kunde Übernachtungen über Omnicare buchen. Der Kunde haftet für durch ihn oder seine Mitarbeiter verursachte Schäden des Hotels.
 

11. Haftung


11.1 Omnicare haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.


11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Omnicare auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet Omnicare nicht.


11.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse dieser Ziffer 11 berühren nicht die Haftung von Omnicare für eine übernommene Beschaffenheitsgarantie, für Arglist, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für Produktfehler nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.


11.4 Soweit die Haftung nach dieser Ziffer 11 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Omnicare.
 

12. Vertraulichkeit; Geheimhaltungspflichten


12.1 Der Kunde verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, einschließlich Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, strengstes Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen nicht weiterzugeben.

12.2 Unterliegt der Kunde einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht, wird er diese einhalten. Insbesondere werden Ärzte, Apotheker oder Angehörige eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, Informationen, die der Geheimhaltungspflicht nach § 203 Abs. 1 StGB unterliegen, nicht unbefugt offenlegen.

 

13. Wettbewerbsrecht


13.1 Aus rechtlichen Gründen aber auch im Interesse der Kunden sowie im eigenen Interesse wendet sich Omnicare gegen Beschränkungen des Wettbewerbs. Es ist dem Kunden untersagt, Veranstaltungen der Akademie OmniCampus für Zwecke zu nutzen, die wettbewerbsbeschränkend sind. Der Kunde darf insbesondere nicht, weder direkt noch durch abgestimmtes Verhalten, wettbewerbsbeschränkende Absprachen treffen, wie z.B. Preisabsprachen oder Absprachen über die Zuweisung von Verkaufsgebieten, Kundenkreisen oder einzelnen Kunden. Es ist ebenso untersagt, wettbewerblich sensible Informationen über das eigene Unternehmen oder ein anderes Unternehmen, z.B über eine Apotheke oder eine Arztpraxis, offenzulegen. Hierzu gehören z.B. Informationen über
·       Einkaufs- und Verkaufskonditionen,
·       geplante Investitionen, Produktentwicklungen und Produkteinführungen,
·       Unternehmenskennzahlen wie Umsätze, Gewinnspannen, Verkaufszahlen, Kosten (insgesamt oder einzeln, z.B. Verwaltungs- oder Logistikkosten) und Marktanteile,
·       die Identität von und Beziehungen zu einzelnen Kunden oder Lieferanten,
·       Produktions-, Absatz- und Lagermengen, Kapazitäten, Auslastungen, Werbeausgaben, Businesspläne etc.,
·       Vertriebspolitik, aktuelle Bestellungen, die Abwicklung von Kunden- oder Lieferantenansprüchen bzw. -beschwerden,
·       marktrelevante Strategien (z. B. Patentstrategien, Geschäfts-, Marketing- und Verkaufsförderungspläne) sowie
·       Mitarbeitervergütungen. 

 

14. Widerrufsrecht für Verbraucher


Die nachfolgenden Ausführungen gelten für Verbraucher, nicht dagegen für Unternehmer. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.


Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über das Seminar oder die Fortbildungsveranstaltung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Omnicare mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierzu das verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Omnicare kann die Rückzahlung verweigern, bis Sie bereits erhaltene Seminar- oder Fortbildungsunterlagen zurückgesendet haben. Sie haben bereits erhaltene Seminarunterlagen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie Omnicare über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Omnicare zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Unterlagen vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Seminarunterlagen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Seminarunterlagen nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit und Inhalte der Seminarunterlagen nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.


Erlöschen des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn das Seminar oder die Fortbildung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie dazu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter verlieren. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass mit der Veranstaltung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, haben Sie einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis dahin von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung 

 

15. Compliance, Einhaltung des Kartellrechts, Trennungsprinzip

15.1 Wir als Omnicare glauben daran, dass die bestmögliche Versorgung onkologischer Patienten in ihrer Nähe – und damit ambulant – erreicht wird. Deswegen machen wir uns stark für die langfristige Erhaltung der woh-nortnahen, ambulanten Onkologie.
Wir sind uns der hohen ethischen und gesellschaftlichen Bedeutung unseres Anliegens und der damit verbun-denen besonderen Verantwortung unserer unternehmerischen Tätigkeit bewusst. Nutzen und Sicherheit des Patienten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Deswegen streben wir stets überdurchschnittliche Leistun-gen und nachhaltige, wirtschaftliche Ergebnisse an, die wir auf integre Weise erzielen. Die Einhaltung aller Ge-setze und Richtlinien darf dabei nie gefährdet werden.
Kurse des OmniCampus werden (teilweise) durch Omnicare subventioniert. Ohne eine solche (teilweise) Kos-tenübernahme wären Fortbildungen dieser Art z.B. für Apotheken- oder Praxismitarbeiter gegebenenfalls un-erschwinglich. Durch die Kostenübernahme möchte Omnicare es Healthcare Professionals ermöglichen, sich kontinuierlich weiterzubilden, zum Wohl einer bestmöglichen, ambulanten Versorgung onkologischer Patienten.

15.2 Omnicare, der Kunde und seine Mitarbeiter werden im Zusammenhang mit Veranstaltungen des OmniCampus strikt auf die notwendige Compliance im Rahmen der einschlägig gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschrif-ten der Compliance im Gesundheitswesen (insbesondere berufsrechtlicher Vorschriften und des AKG-Verhaltens¬kodex) zu achten und diese einzuhalten.

15.3 Omnicare, der Kunde und seine Mitarbeiter werden während Veranstaltungen des OmniCampus insbesondere keine kartellrechtswidrigen Absprachen oder Handlungen vornehmen. Omnicare stellt dem Kunden und seinen Mitarbeitern im hier verlinkten Dokument entsprechende kartellrechtliche Hinweise bereit.

15.4 Omnicare und der Kunde bestätigen einander, dass mit dem Abschluss und Durchführung von Veranstaltungen des OmniCampus keinerlei Einfluss auf Umsatzgeschäfte, Beschaffungsvorgänge, Bezugs- oder Verordnungs-entschei¬dungen oder Zuweisungsverhalten von Heilberuflern, Krankenhäuser und anderen medizi¬nischen Ein-richtungen genommen wird und auch keinerlei diesbezügliche Erwartungen bestehen. Dies gilt vor allem und insbesondere für solche Entscheidungen des Kunden und seiner Mitarbeiter selbst.

 

16. Sonstiges


16.1 Auf den Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts, welche zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden, Anwendung.


16.2 Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Omnicare, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und zudem nicht Teilnehmer an einem Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ist. Omnicare ist jedoch berechtigt, einen anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu wählen.


16.3 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/21 eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse hierür lautet: info@omnicare.com.


16.4 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Omnicare nicht verpflichtet und nicht bereit.


16.5 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.


16.6 Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, in einem solchen Fall eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis dem jetzigen Sinn entsprechende Lösung zu finden. Dies gilt auch, wenn bei Durchführung des Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.
 


September 2023